UNSER ZIEL

Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität hilfebedürftiger Menschen

Wir bieten Ihnen Betreuungen, Entlastungen und Unterstützungen im Alltag für

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Hilus-Alltagshilfe ist als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach
§ 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 SGB XI
durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt.

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Unsere Leistungen sind für Sie grundsätzlich kostenlos, weil Pflegekassen, Krankenkassen und Versicherungen die Kosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze übernehmen.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse erstattet.

Die Alltagshilfe wird durch Betreuung, Alltagsbegleitung, Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe stundenweise bei Ihnen zu Hause geleistet.

Jede Pflegesituation ist anders und mit dem Angebot, das jeweils ganz flexibel an Ihre Bedürfnisse Angepasst wird, wollen wir die richtige Lösung finden um Ihnen eine optimale Lebensqualität und Zufriedenheit geben zu können.

Kaum jemand durchblickt den Paragraphen­-Dschungel, der auf seine Situation passt. Wussten Sie zum Beispiel, dass mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz alle Pflegebedürftigen in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 mehr Leistungen erhalten? Zusätzlich wurden Leistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und weitere Leistungen für die häusliche Pflege verbessert.
Nur wenige machen von dem Angebot Gebrauch, aber Betroffene sollten aufgeklärt werden und sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige können deshalb besser in ihrer konkreten Situation entlastet werden.

Neue Regelung ab 2016

Die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe wurden erweitert.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung
können Patienten eine Kurzzeitpflege als neue Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen.

Steuervergünstigung

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können (in der Einkommensteuererklärung) 20% der bezahlten Lohnkosten
direkt von der zu zahlenden Steuer, höchstens aber 4000,00 Euro abgezogen werden.

Für Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.

Erika Hilus

„Wie viel Leistungen wir für Sie erbringen können,
kläre ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Rufen Sie mich an.“

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Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

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