UNSER ANGEBOT

Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität hilfebedürftiger Menschen

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse erstattet.

Bei der Abrechnung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung einreichen.

Die Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung erstattet die Kosten für die Inanspruchnahme des Angebots bis zur Höchstgrenze.

Die Abrechnung kann auch durch eine Abtretungserklärung erfolgen.

Die Alltagshilfe wird durch Betreuung, Alltagsbegleitung, Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe stundenweise bei Ihnen zu Hause geleistet

Für die Fahrtkosten berechnen wir 0,30 Euro pro km.

Seit 2017

stehen jedem Pflegebedürftigen
(nach § 45b SGB XI)
ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich

sowie

(nach § 45a SGB XI ab Pflegegrad 2)
40% aus nicht genutzter Sachleistung
für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.