Bei der Abrechnung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung einreichen.
Die Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung erstattet die Kosten für die Inanspruchnahme des Angebots bis zur Höchstgrenze.
Die Abrechnung kann auch durch eine Abtretungserklärung erfolgen.